Die Kassen-Nachschau ist da! - lohn-ag.de AG
Die Finanzverwaltung hat seit dem Jahresbeginn die Möglichkeit, bargeldintensive Betriebe im Rahmen einer Kassen-Nachschau gemäß § 146b AO, außerhalb einer regulären Außenprüfung und ohne vorherige Ankündigung zu prüfen. Über den Gesetzestext und die Gesetzesmaterialien hinaus gibt es derzeit nur wenige Informationen, wie die Kassen-Nachschau konkret ab 2018 durchgeführt wird.