Kein Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten - lohn-ag.de AG
Das hat jetzt das Arbeitsgericht Kiel entschieden. Geklagt hatte ein Beschäftigter einer Behindertenwerkstatt der für seine Tätigkeit einen Stundenlohn von 1,49 Euro erhalten hatte, seiner Ansicht nach aber als Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn habe.