Mutterschutzgesetz - lohn-ag.de AG
Bislang durften Hotels und Restaurants Frauen in den ersten vier Monaten ihrer Schwangerschaft ohne Genehmigung bis 22 Uhr beschäftigen. Ab sofort heißt es für schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen: Dienstschluss spätestens um 20 Uhr. Eine Beschäftigung abends, nachts, sonntags und feiertags ist nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich ...