Überbrückungshilfe III mit Neustarthilfe für Soloselbständige - lohn-ag.de AG
Zur weiteren Unterstützung der Unternehmen, Soloselbständigen und freiberuflich Tätigen, die von den pandemiebedingten Einschränkungen besonders betroffen sind, wurden die Hilfsmaßnahmen in der Bund-Länder-Runde am 13.12.2020 nochmal verlängert und erweitert. Welche Änderungen es gegenüber der bisherigen Überbrückungshilfe gibt und was die neu eingeführte Neustarthilfe für Soloselbständige beinhaltet, lesen Sie im folgenden Artikel.