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Zum 1. Januar 2013 erfolgt der bundesweite Umstieg von der Papierlohnsteuerkarte auf das neue elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale). Damit sollen künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt werden.
Gewährt der Arbeitgeber den im Kassen- und Zähldienst beschäftigten Mitarbeitern einen pauschalen Ausgleich von Kassenfehlbeträgen..., so ist diese steuer- und beitragsfrei, soweit die Pauschale € 16 im Monat nicht übersteigt.
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