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Mit der Ertragsteuerbefreiung von Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen sowie der Einführung eines Umsatzsteuersatzes von 0 % auf die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr sowie die Installation von PV-Anlagen sollen durch das JStG 2022 bürokratische und steuerliche Hürden abgebaut werden.
Die steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb von PV-Anlagen im privaten Bereich haben in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen.
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