Benzingutschein - Arbeitgeberlexikon
Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, sind nach § 8 Abs.2 Satz 11 EStG (R 8.1 LStR 2015) bis zur Freigrenze von € 44,00 monatlich steuer- und beitragsfrei. Da es sich um einen Freigrenze handelt, darf der Sachbezug den Wert von € 44,00 nicht übersteigen.