Ich bin dann mal weg! - lohn-ag.de AG
Alle Jahre wieder bereitet die Urlaubsplanung und gerechte Lageverteilung in Betrieben Kopf zerbrechen. Werden Urlaubslisten geführt, so stellt die Eintragung in eine solche Urlaubsliste für einen bestimmten Urlaubszeitraum noch keine Urlaubsbewilligung für diesen Zeitraum dar. Ein eigenmächtiger Antritt eines nicht genehmigten Urlaubs wäre sogar grundsätzlich ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung (BAG, 19.12.1991, AZR 367/91).