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Lt. Pressemitteilung des BMWi vom 7.3.2017 hat sich die Große Koalition auf die Anhebung des Schwellenwerts für Sofortabschreibungen sog. geringwertiger Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 € können künftig Anschaffungen bis zum einem Wert von 800 € sofort abgeschrieben werden.
Das BMF hat sein Schreiben v. 26.2.2021 (BStBl I 2021 S. 298) zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung überarbeitet.
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