Urlaubsgeld - Arbeitgeberlexikon
Einmalige Zuwendungen sind zusätzlich zum Lohn gezahltes Arbeitsentgelt, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt, Urlaubsabgeltung, Prämien- und Gratifikationszahlungen. Abweichend von dem in der Sozialversicherung geltenden Entstehungsprinzip sind einmalige Zuwendungen erst dann beitragspflichtig, wenn sie tatsächlich ausgezahlt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Sonderzuwendungen, die in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag geregelt sind.