Werkzeuggeld - Arbeitgeberlexikon
Pauschale Entschädigungen für die betriebliche Benutzung von eigenen Werkzeugen des Arbeitnehmers, z.B. die Messer eines Kochs, sind steuerfrei (vgl. § 3 Nr. 30 EStG, R 3.30 LStR 2015), soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers offensichtlich nicht übersteigen. Dem Arbeitnehmer für die gestellten Werkzeuge entstandene Anschaffungs- und Instandhaltungskosten können pauschal bis zu einem Betrag von € 410 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden.