Ihre Suche nach Sozialversicherungsfrei hat folgende Treffer ergeben:
In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Das hat das Bundesfinanzministerium am Freitag, den 3. April mitgeteilt.
Eine der vielen Möglichkeiten, einem Mitarbeiter einen Teil des Arbeitslohns steuer- und sozialversicherungsfrei zuzuwenden, besteht in der Nutzung der Freigrenze der Sachbezüge in Höhe von 44 € ...
Auslagenersatz ist die Rückerstattung von Beträgen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgelegt hat. Er ist grundsätzlich kein Arbeitsentgelt und muss zusätzlich gezahlt werden.
Eine Unterstützungskasse ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG). Die Leistungen des Arbeitgebers zur Altersvorsorge seiner Mitarbeiter werden auf die Unterstützungskasse ausgelagert, die als rechtlich selbstständige Einrichtung, häufig als GmbH, Stiftung oder eingetragener Verein durch den Arbeitgeber gegründet wird.
Gerne wollen wir Ihnen heute unseren Kooperationspartner, die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft (lohn-ag RA) kurz vorstellen.
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