Ihre Suche nach Statusfeststellungsverfahren hat folgende Treffer ergeben:
Gerne wollen wir Ihnen heute unseren Kooperationspartner, die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft (lohn-ag RA) kurz vorstellen.
Wird ein Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis wie ein Selbständiger behandelt und dementsprechend keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, wird dies Scheinselbständigkeit genannt.
Die Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführern oder mitarbeitenden Minderheitengesellschafter einer GmbH ist wahrlich ein Kapitel für sich – und die Konsequenzen bei Fehleinschätzungen reichen von Nachzahlungen bis hin zu einem Eintrag ins Korruptionsregister. Ob „Schönwetter-Selbstständigkeit“ oder Sperrminorität: Wir klären Sie umfassend auf!
Haben Sie Tätigkeiten outgesourct? Dann wäre die nächste Frage, ob Sie ganz sicher sind, dass es sich nicht doch um eine abhängige Beschäftigung handelt – nach den tatsächlichen Gegebenheiten, nicht laut Vertrag! Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Sie besser klären lassen, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt oder nicht.
Für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche eines sogenannten Telearbeitsplatzes gilt folgendes.
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