Corona | Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus (BMF) - lohn-ag.de AG
Für Steuerpflichtige, die wirtschaftlich unmittelbar von der Corona-Krise betroffen sind, hat das Bundesfinanzministerium eine Verlängerung der steuerlichen Erleichterungen vorgesehen. Die Möglichkeiten reichen von zinsloser Stundung der Steuerforderungen, Anpassungen von Vorauszahlungen bis zu Vollstreckungsaufschub. Weitere Informationen zu den steuerlichen Erleichterungen lesen Sie im folgenden Artikel.