Arbeit auf Abruf - lohn-ag.de AG
Mit Arbeit auf Abruf kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter an seinen Bedarf anpassen. Doch hier gilt es einiges zu beachten, wie beispielsweise die Vorankündigungsfrist von 4 Tagen. Neu ist die gesetzliche Vermutung einer 20-Stunden-Woche. Versäumen Sie, die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit genau festzulegen, droht die Phantomlohnfalle für vermeintliche Minijobber. Hier unsere ausführlichen Informationen – mit Muster-Vereinbarung!