Elternzeit – So kürzen Sie den Urlaub - lohn-ag.de AG
Die Elternzeit ist vorbei, die Mitarbeiterin wieder da. Doch dann heißt es: Ich bin dann mal weg, ich hab´ ja noch Resturlaub. In der Tat besteht ein Anspruch auf Gewährung von Resturlaub nach der Elternzeit. Sie können allerdings den Urlaubsanspruch, der während der Elternzeit entsteht, um ein Zwölftel kürzen.