BAG: Keine Verzugskostenpauschale im Arbeitsrecht! - lohn-ag.de AG
Bislang galt: Wenn der Lohn einen Tag zu spät auf dem Konto eingeht, darf der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Verzugskostenpauschale in Höhe von € 40,- verlangen. So sahen es mehrere Arbeitsgerichte der unteren Instanzen. Doch das Bundesarbeitsgericht kam kürzlich zu einer anderen Entscheidung. Lesen Sie in meinem Artikel alles, was Sie für den Fall eines Zahlungsverzugs wissen müssen ...