Inflationsausgleichsprämie - bis 3.000 € steuerfrei
Zuschüsse und Sachbezüge, die Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise leisten, sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro lohnsteuerfrei.