Berufskleidung - Arbeitgeberlexikon
Müssen Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Berufskleidung tragen, ist die kostenfreie oder verbilligte Überlassung kein steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn, soweit es sich um typische Arbeitskleidung handelt, wie etwa die Kochjacke eines Kochs.