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Die Juristen der lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben eine aktuell Übersicht erstellt, aus der jeder Unternehmer erkennen kann, was seit 1. Januar 2015 zu beachten ist.
Ein wichtiges Urteil zum Thema „Kündigungsfristen" hat heute das Bundearbeitsgericht gefällt. Die in § 622 Abs. 3 BGB festgelegten Kündigungsfristen für Kündigungen innerhalb der Probezeit gelten nur dann, wenn dies aus dem Arbeitsvertrag eindeutig hervorgeht.
Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der lohn-ag.de AG stellen wir auch in dieser Ausgabe des Arbeitgeber-Service wieder eine Abteilung und unsere Mitarbeitenden genauer vor. Werfen Sie im folgenden Artikel einen Blick hinter die Kulissen unserer Niederlassungen Frankfurt und Baden-Baden.
Ein Arbeitgeber kann Waren und Dienstleistungen, die er überwiegend an seine Kunden verkauft, unentgeltlich oder verbilligt an seine Belegschaft als geldwerten Vorteil abgeben.
Das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ermöglicht Arbeitgebern aller Branchen mit seinem Schreiben vom 09.04.2020 ihren Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise zeitlich befristete Beihilfen und Unterstüzungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
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