Ihre Suche nach Sozialversicherung hat folgende Treffer ergeben:
Einmalige Zuwendungen oder „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" sind Zuwendungen, die nicht monatlich gezahlt werden, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. und 14. Gehalt, Urlaubsabgeltung, Prämien- und Gratifikationszahlungen.
In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Das hat das Bundesfinanzministerium am Freitag, den 3. April mitgeteilt.
Soweit der Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag bzw. nachts arbeitet, hat er zunächst Anspruch auf das vereinbarte Arbeitsentgelt.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Zeitgrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung und Minijobs vorübergehend erhöht. Welche Voraussetzungen hierfür bestehen und welche Zeitgrenzen nun gültig sind, zeigen wir detailliert im folgenden Beitrag.
Ziel an unserer Akademie ist, dass bestehende und neue Mitarbeiter sowie Quereinsteiger durch intensive, interne Schulungen einen einheitlich fachlichen Wissensstand erhalten.
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