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Der Arbeitgeber hat nur die von ihm veranlassten Überstunden zu bezahlen. Geraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Streit, stellt sich naheliegend die Frage, wer was zu beweisen hat.
Gerät der Schuldner einer Geldschuld in Zahlungsverzug, so ist der nicht bezahlte Teil des Geldes während des Verzugs pro Jahr mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
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Das BMF hat vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 eine aktualisierte Fassung des Merkblatts zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, veröffentlicht.
Auf Grund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zeitlich begrenzt vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 steuerfreie Zuschüsse und Sachbezüge als Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro im gesamten Zeitraum gewähren.
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