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Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2022 von 9,60 € brutto pro Stunde auf 9,82 € brutto angehoben und wird in diesem Jahr zum 1. Juli auf 10,45 € brutto und wird nach dem Gesetzesentwurf gemäß Wahlversprechen ab 1. Oktober auf 12,00 € brutto ansteigen.
Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21 – klarstellte bzw. klarstellen musste, hat eine Frau für gleiche oder gleichwertige Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt.
Mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Krankenschein bestätigt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, die Feststellung einer Erkrankung, die die arbeitnehmende Person an der Erbringung ihrer Arbeitsleistung hindert.
Das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ermöglicht Arbeitgebern aller Branchen mit seinem Schreiben vom 09.04.2020 ihren Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise zeitlich befristete Beihilfen und Unterstüzungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
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