Befristung bei vorheriger Beschäftigung nur mit Sachgrund - lohn-ag.de AG
Die Regelung zur Befristung einer Beschäftigung erscheint nicht besonders kompliziert: Sie ist auf zwei Jahre beschränkt und kann dreimal verlängert werden. Doch bei Arbeitnehmern, die zuvor schon einmal im Betrieb tätig waren – selbst wenn es nur für einen Tag war – ist die Sache nicht so einfach. Erfahren Sie jetzt, wie kürzlich mehrere Landesarbeitsgerichte urteilten.