Keine Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz für Gehälter über monatl. € 2.000 - lohn-ag.de AG
Mit Wirkung zum 1. August 2015 traten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, die in Folge der Einführung des Mindestlohngesetzes notwendig waren oder den praktischen Umgang mit den Anforderungen, die sich aus dem Mindestlohngesetz ergeben, vereinfachen sollen.