Ihre Suche nach Sachleistung hat folgende Treffer ergeben:
In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Das hat das Bundesfinanzministerium am Freitag, den 3. April mitgeteilt.
Das Bundesarbeitsgericht hat ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht
Steuerlich günstige Lohngestaltungsmöglichkeiten sollten daher idealerweise bereits zu Beginn der Beschäftigung bei Vertragsschluss genutzt werden.
Eine Sachspende wird umsatzsteuerrechtlich als unentgeltliche Wertabgabe aus dem Unternehmen den entgeltlichen Lieferungen gleichgestellt.
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