Ihre Suche nach Sonntags- und Feiertagsarbeit hat folgende Treffer ergeben:
Die Dienstplanerstellung ist eine Kunst für sich. Man gibt sein Bestes und doch sind die Mitarbeiter frustriert. Übertragen Sie diese anspruchsvolle Arbeit einem Profi, der definitiv alles im Blick hat: Mitarbeiterwünsche, eine ausgewogene Verteilung von Sonntags- und Spätschichten, gesetzliche Anforderungen, Soll-Arbeitszeiten und viele Variablen mehr.
Das Arbeitszeitgesetz regelt alles rund um die Arbeitszeit. Es stellen sich aber gleichzeitig viele Fragen, für wen welche Regeln gelten oder welche Ausnahmen das Arbeitszeitgesetz umfasst. Lesen Sie hier weiter und erhalten Sie einen Überblick der wichtigsten Regeln rund um das Arbeitszeitgesetz.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom Mai 2019 wurden Arbeitgeber innerhalb der Europäischen Union verpflichtet, künftig von jedem Arbeitnehmer die täglich geleistete Arbeitszeit zu messen.
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen in einem Arbeitsverhältnis, für weibliche in Heimarbeit Beschäftigte, Aushilfen, unständig Beschäftigte, Hausangestellte, Auszubildende, Volontäre (§ 1 BBiG). Der Mutterschutz gilt bereits in der Probezeit und auch in Kleinstbetrieben.
Beim 450-€-Minijob beträgt die monatliche Verdienstgrenze derzeit 450 € pro Monat. Bei einer 12-monatigen Beschäftigung somit 5400 €. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird.
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