Ihre Suche nach Sozialversicherung hat folgende Treffer ergeben:
Wird ein Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis wie ein Selbständiger behandelt und dementsprechend keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, wird dies Scheinselbständigkeit genannt.
Eine Abfindung ist eine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für den mit dem Verlust des Arbeitsplatzes entgehenden Verdienst und dem damit einhergehenden sozialen Besitzstand.
Seit dem 1. Januar 2022 hat der Arbeitgeber auch für vor dem 1. Januar 2019 geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen zugunsten der betrieblichen Altersversorgung einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Phantomlohn, auch Fiktivlohn genannt, meint den entstandenen, aber nicht ausgezahlten Lohnanspruch. Die darin enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge stehen den Sozialversicherungsträgern zu.
Steuerlich günstige Lohngestaltungsmöglichkeiten sollten daher idealerweise bereits zu Beginn der Beschäftigung bei Vertragsschluss genutzt werden.
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