Ihre Suche nach Steuer hat folgende Treffer ergeben:
Eine der vielen Möglichkeiten, einem Mitarbeiter einen Teil des Arbeitslohns steuer- und sozialversicherungsfrei zuzuwenden, besteht in der Nutzung der Freigrenze der Sachbezüge in Höhe von 44 € ...
Die neuen vorläufigen Sachbezugswerte 2012 wurden von der Oberfinanzdirektion veröffentlicht.
Nutzen Beschäftigte betriebliche EDV / Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte des Arbeitgebers wie PC, Laptop, Tablet, Smartphones und Smartwatches, zu privaten Zwecken, sind die geldwerten Vorteile steuer- und beitragsfrei.
Unsere lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet unsere Kunden in allen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen ohne zusätzliche Kosten im Rahmen der Grundberatung.
Zuwendungen des Arbeitgebers bei herkömmlichen Betriebsveranstaltungen sind kein steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn, wenn sie im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Ar-beitgebers erbracht werden.
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