Zu den Hintergründen der Unternehmensnummer:
Alle Unternehmen in Deutschland, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder gesetzlichen Unfallkasse sind, haben seit Herbst 2022 eine neue bundesweit einheitliche Unternehmensnummer erhalten.
Für alle bereits bestehenden Firmen wurden die Unternehmensnummern allen meldepflichtigen Arbeitgebern maschinell an die Entgeltabrechnungsprogramme übermittelt. Daher sind für bisherige Betriebe die Unternehmensnummer bereits bekannt und im System hinterlegt.
Die Unternehmernummer bleibt – wie die steuerliche Identifikationsnummer für natürliche Personen – dauerhaft bestehen und wird nicht für jede Betriebsstätte separat vergeben. Auf die 12-stellige Unternehmernummer folgt eine Erweiterung um drei Endziffern, die für ein oder mehrere Unternehmen des Inhabers vergeben werden. Das erste Unternehmen erhält die Kennziffernfolge 001. Zusammen ergeben die Unternehmernummer und die Erweiterung die Unternehmensnummer.
Hinweis: Die Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) gilt als erfüllt, wenn für ein Unternehmen eine Gewerbeanmeldung erstattet wurde. Die gesetzliche Unfallversicherung erhält von jeder Gewerbeanzeige die erforderlichen Daten auf elektronischem Wege.
Infos zur Betriebsnummer u.a.:
Informationen für Unternehmen | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Infos zur Unternehmensnummer u.a.: Unternehmensnummer (dguv.de)
Veröffentlich am 15.07.2024
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