Das neue SV-Meldeportal definiert sich als Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern, basierend auf §95a Sozialgesetzbuch IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz. Insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge können Arbeitgeber und Selbständige das SV-Meldeportal nutzen.
Die Erfassung der Meldungen kann nach Registrierung mit einem Unternehmenskonto manuell erfolgen oder mit einem automatisierten Ablauf.
Zeit-lohn.net bietet diese automatisierte Möglichkeit mit dem SV-Meldeportal den Austausch von Sofortmeldungen und/oder elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt mit den vorhandenen Stammdaten des Arbeitnehmers und der Betriebsnummer zu füllen und auszutauschen.
Weitere Bescheinigungen, die noch nicht mit einem automatisierten Ablauf auszutauschen sind, können wie im Arbeitgeberservice im April 2024 beschrieben, über das Bescheinigungscenter in zeit-lohn.net angefordert werden. Die jeweilige Bescheinigung steht dann direkt im eArchiv in zeit-lohn.net bereit.
Der große Vorteil für Sie als Arbeitgeber ist es, dass zusammen mit den Entgeltabrechnungen und Mitarbeiterdokumenten die Meldungen, Bescheinigungen und Nachweise in nur einem System gemanagt werden können.
Verfasser
Elke Webster, Leitung Software Services, lohn-ag.de AG, Flugstraße 15, 76532 Baden-Baden
Veröffentlicht am 23.05.2024
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