Beitragsbemessungsgrenzen

Beitragsbemessungsgrenzen

Beitragsbemessungsgrenzen*, Rechengrößen, Sachbezugswerte, Fälligkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen – der Gesetzgeber legt die Rechengrößen für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung jährlich neu fest. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Hier können Sie alle relevanten Rechengrößen und Termine übersichtlich nachlesen.

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*Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen wird. Der Teil des Einkommens, der die jeweilige Grenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht. Es gibt zwei unterschiedliche Werte: Einen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung, einen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze muss nicht mit der Versicherungspflichtgrenze übereinstimmen. So liegt in Deutschland seit 2003 die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze. (Quelle: Wikipedia)

 

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