Häufige Fragen


(FAQ)

Häufige Fragen (FAQ)

Unsere lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet unsere Kunden in allen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen ohne zusätzliche Kosten im Rahmen der Grundberatung.

Unsere Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit 1.500 zufriedenen Kunden zeigen, dass i.d.R. immer 15–20% der Lohnsumme einzusparen sind.

Gerade, wenn ihr Geschäft starken saisonalen Schwankungen unterliegt, benötigen Sie flexible Arbeitszeitmodelle und Lohnkonzepte wie z.B. unseren „Sommer/Winter-Lohn". Unsere Lohnprofis und die Juristen der lohn-ag.de-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entwickeln dafür die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

Ja, unsere Dienstleistungen sind rechts- und revisionssicher. Außerdem kennen wir aus der Begleitung von über 400 Betriebs- und Steuerprüfungen sämtliche Gestaltungsspielräume, die die Vorschriften zulassen.

Ja, es lohnt sich. Denn die lohn-ag.de AG entwickelt für jede Betriebsgröße (1 – 10.000 Mitarbeiter) workflow-optimierte Lohnkonzepte, die nachhaltig und kosteneffizient sind.

Im Rahmen unserer Betreuung stehen unseren Kunden im Projektmanagement erfahrene Fachleute zur Seite, die Ihre Wünsche und Anforderungen in rechtssichere Lohnkonzepte umsetzen, einschließlich der arbeitsvertraglichen Voraussetzungen.

Die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet allen Kunden der lohn-ag.de AG ohne zusätzliche Gebühren rechtssichere Musterarbeitsverträge, die auf die entsprechenden Lohnkonzepte und das geltende Recht abgestimmt sind.

Gehen Sie auf www.zeit-lohn.net, also auf die Seite, auf der Sie sich normalerweise anmelden. Geben Sie Ihren Benutzernamen ein und klicken Sie auf den Button „Passwort vergessen“. Sie erhalten dann an Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse einen Link zu unserer Website, auf der Sie sich ganz einfach ein neues Passwort anlegen können.

Nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der lohn-ag.de AG haben Sie und Ihre Kollegen noch vier Wochen lang Zugriff auf Ihre Lohnunterlagen über die Mitarbeiter-App oder das Mitarbeiter-Portal. Dort können Sie sämtliche Unterlagen downloaden. Danach haben Sie keinen Online-Zugriff mehr auf Ihre Lohnunterlagen, in diesem Fall müssen Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber wenden. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Lohnunterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren.

Nach Beendigung Ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses haben Sie noch vier Wochen lang Zugriff auf Ihre Lohnunterlagen über die Mitarbeiter-App oder im Web. Dort können Sie sämtliche Unterlagen downloaden. Danach haben Sie keinen Online-Zugriff mehr auf Ihre Lohnunterlagen. In diesem Fall müssen Sie sich direkt an Ihren – dann ehemaligen – Arbeitgeber wenden. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Lohnunterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren.

* Dafür steht die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH