Häufige Fragen


(FAQ)

Häufige Fragen (FAQ)

Unsere lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet unsere Kunden in allen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen ohne zusätzliche Kosten im Rahmen der Grundberatung.

Im Rahmen unserer Betreuung stehen unseren Kunden mit unserer Neukundenimplementierung erfahrene Fachleute zur Seite, die Ihre Wünsche und Anforderungen in rechtssichere Lohnkonzepte umsetzen, einschließlich der arbeitsvertraglichen Voraussetzungen.

Ja, es lohnt sich. Denn die lohn-ag.de AG entwickelt für jede Betriebsgröße (1 – 10.000 Mitarbeiter) workflow-optimierte Lohnkonzepte, die nachhaltig und kosteneffizient sind.

Die lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet allen Kunden der lohn-ag.de AG ohne zusätzliche Gebühren rechtssichere Musterarbeitsverträge, die auf die entsprechenden Lohnkonzepte und das geltende Recht abgestimmt sind.

Gerade, wenn ihr Geschäft starken saisonalen Schwankungen unterliegt, benötigen Sie flexible Arbeitszeitmodelle und Lohnkonzepte wie z.B. unseren „Sommer/Winter-Lohn". Unsere Lohnprofis unsere Juristen und Rechtsanwälte der lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützen Sie dabei, die rechtlichen Voraussetzungen zu beachten.

Wir kennen die Prüfpraxis aus hunderten von Prüfungen und helfen Ihnen Beanstandungen durch rechtskonforme Lohnabrechnungen zu vermeiden.

Nach Beendigung Ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses haben Sie noch vier Wochen lang Zugriff auf Ihre Lohnunterlagen über die Mitarbeiter-App oder im Web. Dort können Sie sämtliche Unterlagen downloaden. Danach haben Sie keinen Online-Zugriff mehr auf Ihre Lohnunterlagen. In diesem Fall müssen Sie sich direkt an Ihren – dann ehemaligen – Arbeitgeber wenden. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Lohnunterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren.

Nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der lohn-ag.de AG haben Sie und Ihre Kollegen noch vier Wochen lang Zugriff auf Ihre Lohnunterlagen über die Mitarbeiter-App oder das Mitarbeiter-Portal. Dort können Sie sämtliche Unterlagen downloaden. Danach haben Sie keinen Online-Zugriff mehr auf Ihre Lohnunterlagen, in diesem Fall müssen Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber wenden. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Lohnunterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren.

Gehen Sie auf www.zeit-lohn.net, also auf die Seite, auf der Sie sich normalerweise anmelden. Geben Sie Ihren Benutzernamen ein und klicken Sie auf den Button „Passwort vergessen“. Sie erhalten dann an Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse einen Link zu unserer Website, auf der Sie sich ganz einfach ein neues Passwort anlegen können.