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Wäschegeld

Aufwendungsersatz für die Reinigung der typischen Berufsbekleidung des Arbeitgebers

Kleidung im Eigentum des Arbeitnehmers

Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten für die Reinigung der dem Arbeitnehmer gehörenden typischen Berufskleidung, ist der Kostenersatz grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.


Kleidung des Arbeitgebers

Reinigt der Arbeitnehmer hingegen die Kleidung des Arbeitgebers, können die nachgewiesenen Reinigungskosten als Wächegeld steuer- und beitragsfrei erstattet werden.

Wird die typische Berufskleidung nicht in einer Reinigung, sondern in einer privaten Waschmaschine gereinigt, so können die hierdurch anfallenden Kosten anhand von Erfahrungen der Verbraucherverbände geschätzt werden.


Typische Berufsbekleidung

Zur typischen Berufskleidung gehören Kleidungsstücke, die

  1. als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten sind oder
  2. nach ihrer z. B. uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaft angebrachten Kennzeichnung durch Firmenemblem objektiv eine berufliche Funktion erfüllen,

wenn ihre private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist. Normale Schuhe sind beispielsweise keine typische Berufskleidung, die Kochjacken von Köchen hingegen schon.


Richtwerte

Die OFD Magdeburg hat per Schreiben vom 24.11.2003 - S 2354 - 16 - St 223 nachfolgende Werte mitgeteilt:

„Die Verbraucherzentrale hat für die Wäschepflege im privaten Haushalt folgende Gesamtkosten für unterschiedliche Haushaltsgrößen, bezogen auf jeweils 1 kg Wäsche, errechnet (Beträge in EUR/kg):


Gesamtkosten1-Personen-Haushalt2-Personen-Haushalt3-Personen-Haushalt4-Personen-Haushalt
Wäschewaschen
Kochwäsche 95°C0,770,500,430,37
Buntwäsche 60°C0,760,480,410,35
Pflegeleicht-Wäsche0,880,600,530,47
Wäschetrocknen
Ablufttrockner0,410,260,230,19
Kondenstrockner0,550,340,290,24
Bügeln
Dampfbügeleisen0,070,050,050,05



Der Berechnung obiger Kosten pro Kilogramm Wäsche wurden folgende Ausgangsdaten zugrunde gelegt:

Fixkosten

Waschmaschine

Abluft-Wäschetrockner

Kondensations-Wäschetrockner

Dampf-Bügeleisen

Anschaffungskosten

920,- EUR550,- EUR750,- EUR50,- EUR
Nutzungsdauer

9 bis 12 Jahre9 bis 12 Jahre9 bis 12 Jahre5 Jahre
Abschreibung
(angenommene Nutzungsdauer:
für Waschmaschine/Wäschetrockner
gestaffelt nach Haushaltsgröße
9 bis 12 Jahre, für Bügeleisen
einheitlich 5 Jahre)

77,- bis 102,- EUR/Jahr45,- bis 61,- EUR/Jahr62,- bis 83,- EUR/Jahr10,- EUR/Jahr
Instandhaltung
(angenommener Instandhaltungsaufwand:
für Waschmaschine 5 %, für
Wäschetrockner 4 % pro Jahr)

46,- EUR/Jahr22,- EUR/Jahr30,- EUR/Jahr
Fixkostengesamt

123,- bis 148,- EUR/Jahr67,- bis 83,- EUR/Jahr92,- bis 113,- EUR/Jahr10,- EUR/Jahr

Variable Kosten

1-Personen-Haushalt2-Personen-Haushalt3-Personen-Haushalt4-Personen-Haushalt
gesamte Waschwäsche pro Jahr
(Die Werte des durchschnittlichen
Gesamtwäscheanfalls/Jahr
 in den
unterschiedlichen Haushaltsgrößen dienen zur
Berechnung der Fixkosten für die Wäschepflege
in unterschiedlichen Haushaltsgrößen.)

200kg380kg510kg720kg
10% Koch-, 35% Bunt- und 55% Feinwäsche



Hiermit wird keine Aussage über den tatsächlichen Wäscheanfall in einzelnen Haushalten getroffen.

Stromkosten
0,15 EUR/KWhbundesweiter Durchschnittswert - Stromverbrauch
- Kochwäsche 90°C0,05 EUR/kg0,35 kWh/kg
- Buntwäsche 60°C0,03 EUR/kg0,22 kWh/kg
- Pflegeleicht-Wäsche0,03 EUR/kg0,20 kWh/kg
- Ablufttrockner0,08 EUR/kg0,50 kWh/kg
- Kondensationstrockner0,08 EUR/kg0,55 kWh/kg
- Bügeln0,04 EUR/kg0,30 kWh/kg

Wasserkosten

4,08 EUR/m3

bundesweiter Durchschnittswert - Wasserverbrauch
- Kochwäsche 95°C0,05 EUR/kg12 l/kg
- Buntwäsche0,05 EUR/kg12 l/kg
- Pflegeleicht-Wäsche0,12 EUR/kg30 l/kg

Waschmittelkosten

0,23 EUR/Waschgang
 
(mittlerer Wert)
- Vollwaschmittel0,06 EUR/kg
- Feinwaschmittel0,11 EUR/kg


Sollten die Verbrauchswerte der verwendeten Maschinen wesentlich von obigen Daten abweichen, können für den Einzelfall Anpassungen der Berechnung vorgenommen werden.

Dies gilt auch für individuelle Abweichungen beim Wäscheanfall und für regionale Abweichungen von den angenommenen Durchschnittskosten für Strom und Wasser.


Anrufauskunft

Die Aufstellung der OFD Magdeburg v. 24.11.2003 - S 2354 - 16 - St 223 ist zwei Jahrzehnte alt. Es ist nicht auszuschließen, dass das zuständige Finanzamt mittlerweile andere Werte zu Grunde legt. Die Werte dienen der unverbindlichen Orientierung.

Die Sichtweise des jeweils zuständigen Finanzamtes kann im Rahmen einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG verbindlich gebührenfrei mit dem Betriebsstättenfinanzamt bzw. dem Finanzamt der Geschäftsleitung geklärt werden.

Gesetzesgrundlagen

§ 3 Nr 50 EStG,

OFD Magdeburg Schreiben vom 24.11.2003 - S 2354 - 16 - St 223

"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. Professionelle Beratung im Arbeitsrecht erhalten Sie bei delohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH."

Stand: 07/2024

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