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Neues aus Steuer und Recht

Neuigkeiten zu Steuer und Recht

Inflationsausgleichsprämie - bis 3.000 € steuerfrei
Fallstricke beachten

01.12.2022

Zuschüsse und Sachbezüge, die Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise leisten, sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro lohnsteuerfrei. Das Bundesministerium für Finanzen hat bis dato - 28.11.2022 - noch keinen FAQ-Katalog veröffentlicht.

Wir haben einige Fragen aus der Praxis zusammengestellt und teilen Ihnen gerne unsere derzeitige Einschätzung mit.

 

 

 

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Ukraine-Krieg | Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten

01.12.2022

Das BMF hat die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine veröffentlicht.

Wir informieren Sie über alles, was Sie über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen wissen müssen.

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Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen (BFH)

26.08.2022

Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG kann auch von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, denen Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die Pflege- und Betreuungsleistungen nicht im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht werden.

Lesen Sie im folgenden Artikel mehr über die Steuerermäßigung.

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Nachweisgesetz - Wichtige Änderungen ab 1. August 2022

26.08.2022

Das Nachweisgesetz regelt, welche wesentlichen Arbeitsbedingungen die Arbeitgeber mit Arbeitnehmern und Praktikanten vereinbaren müssen. Üblicherweise wird der Nachweis per Arbeitsvertrag erbracht. Der Nachweis kann durch eine schriftliche Mitteilung erbracht werden, welche von beiden Parteien zu unterschreiben ist. In der Praxis wird der Nachweis in aller Regel durch den Arbeitsvertrag und seine Ergänzungen erbracht.

Ab 1.8.2022 werden die Pflichtangaben erweitert. Wir informieren Sie in diesem Artikel über alle für Sie relevanten Änderungen.

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Vertreterhaftung nach § 69 AO (Abgabenordnung)

28.06.2022

Die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers nach § 69 AO für die Steuerschulden seiner GmbH ist ein großes praxisrelevantes Gefahrenpotenzial, wie jüngst wieder eine Entscheidung des BFH zur Haftung für Lohnsteuer belegt hat (BFH, Urteil v. 14.12.2021 - VII R 32/20, NWB ZAAAI-60584).

Informieren Sie sich hier über die Vertreterhaftung nach § 69 Abgabenordnung.

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Überstundenprozess – Arbeitnehmer tragen Beweislast

28.06.2022

Der Arbeitgeber hat nur die von ihm veranlassten Überstunden zu bezahlen. Geraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Streit, stellt sich naheliegend die Frage, wer was zu beweisen hat. Der Arbeitnehmer, der die Vergütung von Überstunden geltend macht, hat die volle Darlegungs- und Beweislast für die geleisteten Überstunden.

Hier erfahren Sie, was der Arbeitnehmer bei einer Klage beachten muss.

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Bundesregierung bringt zweites Entlastungspaket auf den Weg

02.06.2022

Die Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben erhebliche Auswirkungen auf die Bürger in Deutschland. Die Koalitionsfraktionen haben sich daher auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, um Bürger und auch Familien zu entlasten. Zwei von drei Maßnahmen sollen noch in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz 2022 eingebracht werden.

Wir informieren Sie in diesem Artikel über die Maßnahmen im Einzelnen.

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Krieg in der Ukraine - Beschäftigung von Geflüchteten

02.06.2022

Aufgrund des Krieges in der Ukraine gelten für Geflüchtete aus der Ukraine vorübergehend Vereinfachungen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland. Nach der „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung" benötigen bestimmte Personengruppen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten oder in der Ukraine ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, zeitlich befristet für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.

Lesen Sie hier mehr, was bei der Einreise, dem Aufenthalt und dem Arbeiten in Deutschland zu beachten ist.

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