Ihre Suche nach Arbeitszeitverkürzung hat folgende Treffer ergeben:
Die Erholung des Arbeitnehmers ist dem Gesetzgeber ein wichtiges Anliegen und auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben. Deswegen kann der Urlaubsanspruch nicht durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit ausgeglichen werden.
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