Ihre Suche nach Unterkunft hat folgende Treffer ergeben:
Die neuen vorläufigen Sachbezugswerte 2012 wurden von der Oberfinanzdirektion veröffentlicht.
Steuerfrei sind zusätzliche Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschl. Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können die Aufwendungen für den beruflich erforderlichen zweiten Haushalt an der ersten Tätigkeitsstätte bis zu 1000 € pro Monat steuerfrei ersetzt werden.
Bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit arbeitet der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und wird nicht an einer ersten Tätigkeitsstätte tätig.
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