Ihre Suche nach Urlaubsanspruch hat folgende Treffer ergeben:
Soweit der Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag bzw. nachts arbeitet, hat er zunächst Anspruch auf das vereinbarte Arbeitsentgelt.
Die Kosten des Mitarbeiters für einen beruflich veranlassten Umzug können vom Arbeitgeber gegen konkreten Nachweis der tatsächlichen Mehraufwendungen ganz oder teilweise steuerfrei vergütet werden (§ 3 Nr. 16 EStG, R 3.14, R 3.16, R 9.9 LStR 2015).
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