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Kurzarbeitergeld - Sonderregelungen verlängert

Kurzarbeitergeld - Verlängerung der Sonderregelungen bis 30.6.2022 beschlossen

Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld soll nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 9.2.2022 bis zum 30.6.22 verlängert werden. Dies betrifft die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld, den Verzicht auf den Aufbau negativer Zeitguthaben, die Anrechnungsfreiheit von während der Kurzarbeit aufgenommener Minijobs, den Anspruch auf erhöhte Leistungssätze. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50% soll künftig an die Bedingung geknüpft sein, dass die Teilnahme einer Qualifizierung erfolgt.

Die geplanten Änderungen im Überblick:

Verlängerung der Sonderregelungen bis 30.6.22

Die übrigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld sind unverändert zu beachten,
d.h. die Anzeige des (fortbestehenden) Arbeitsausfalles ist vorzunehmen und sodann der Antrag
auf Kurzarbeitergeld zu stellen.

Die Information kann und soll eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden.

Verfasser
Rechtsanwalt Kirsten Alexander Ritz
lohn-ag.de Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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