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Das sollten Sie über Sonderzahlungen in
zeit-lohn.net wissen

Sonderzahlungen werden dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber i.d.R. zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt. Typische Sonderzahlungen sind: Urlaubsgeld, Jahresabschlussvergütung, Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt, Jubiläumszuwendungen. Ein Anspruch auf derartige Zahlungen kann sich unter anderem aus dem (Arbeits-)Vertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Der Arbeitnehmer hat jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen.

Für die Verwaltung solcher Zahlungen gab es bis dato in zeit-lohn.net den Bereich Einmalzahlungen. In diesem konnten Zahlungen für einen bestimmten Monat hinterlegt werden und wurden dann jedes Jahr im gewählten Monat bei der Erstellung der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Der Bereich wurde mittlerweile um einige Funktionen erweitert und in „Sonderzahlungen" umbenannt. Die Sonderzahlungen bietet nun die Möglichkeit einen Betrag auf mehrere Monate zu verteilen, dabei spielt es keine Rolle ob die Einzelzahlungen in Summe dem geplanten Gesamtbetrag entsprechen.

Die Sonderzahlung verhält sich hier wie ein Konto von dem etwas abgebucht wird. Bleibt ein Restbetrag am Ende des Jahrs übrig, kann eingestellt werden ob dieser in das Folgejahr übernommen wird.
Wie gewohnt ist es auch möglich die gesamte Auszahlung für einen Monat vorzusehen, oder diese sogar für das aktuelle Jahr auszusetzten und in das Folgejahr zu verschieben.

Eine weitere Funktion sind die Rückstellungskonten. Generell ist es für jede Sonderzahlung möglich, ein Rückstellungskonto mitlaufen zu lassen. Hier wird jeden Monat ein Zwölftel des Gesamtbetrags gutgeschrieben und bei einer Auszahlung der Saldo entsprechend reduziert. Positive Restbeträge werden automatisch in das Folgejahr übernommen.


Wichtig:
nicht für alle Sonderzahlungen dürfen Rückstellungen gebildet werden.
Für welche Sonderzahlungen es möglich ist Rückstellungen zu bilden und wann diese Aufzulösen sind, muss mit den zuständigen Stellen im Einzelnen geklärt werden.