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Das hat die in § 9 Mindestlohngesetz vorgesehene Mindestlohnkommission am 28. Juni in Berlin einstimmig beschlossen. Mindestlohn steigt 2017 auf 8 Euro 84
Das Mindestlohngesetz trat am 18.08.2014 in Kraft. Der Mindestlohn betrug vom 1.1.2015 bis 31.12.2016 zunächst € 8,50 je geleisteter Zeitstunde und wurde zum 1.1.2017 auf € 8,84 brutto angehoben. Ab dem 1.1.2019 kann der Mindestlohn auf € 9,19 ansteigen.
Das Mindestlohngesetz gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Mindestentgelts pro Stunde.
Mit Wirkung zum 1. August 2015 traten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, die in Folge der Einführung des Mindestlohngesetzes notwendig waren oder den praktischen Umgang mit den Anforderungen, die sich aus dem Mindestlohngesetz ergeben, vereinfachen sollen.
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