Am Feiertag gearbeitet? So gleichen Sie Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit Ihrer Mitarbeiter wieder aus! - lohn-ag.de AG
Eigentlich ist sie ja grundsätzlich verboten, die Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag. Vor allem in der Gastronomie kommt man aber nicht umhin, seine Mitarbeiter an solchen Tagen einzusetzen oder sie auch einmal mehr als acht Stunden am Tag zu beschäftigen.