Scheinselbständigkeit – Statusfeststellung bei Unklarheit über den Erwerbsstatus - lohn-ag.de AG
Haben Sie Tätigkeiten outgesourct? Dann wäre die nächste Frage, ob Sie ganz sicher sind, dass es sich nicht doch um eine abhängige Beschäftigung handelt – nach den tatsächlichen Gegebenheiten, nicht laut Vertrag! Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Sie besser klären lassen, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt oder nicht.