Fahrverbote für Dieselfahrzeuge hat Berührungspunkte mit dem Steuerrecht - lohn-ag.de AG
Haben Sie betrieblich genutzte Dieselfahrzeuge in Ihrem Unternehmen? Dann sind die kommenden Diesel-Fahrverbote als Eingriffe in Ihre berufliche Tätigkeit zu werten. Und das bedeutet: diese können steuerlich kompensiert werden, beispielsweise als außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung. An welchen weiteren ertragsteuerlichen Stellschrauben Sie drehen können, darüber informiere ich Sie umfassend in meinem Artikel.