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Das Mindestlohngesetz gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Mindestentgelts pro Stunde.
Der Arbeitgeber hat nur die von ihm veranlassten Überstunden zu bezahlen. Geraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Streit, stellt sich naheliegend die Frage, wer was zu beweisen hat.
Eine Direktversicherung ist eine Versicherung (regelmäßig eine Lebensversicherung als betriebliche Altersvorsorge), die vom Arbeitgeber bezahlt wird und bei der der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen erhält.
Steuerfrei sind zusätzliche Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschl. Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.
Steuerlich günstige Lohngestaltungsmöglichkeiten sollten daher idealerweise bereits zu Beginn der Beschäftigung bei Vertragsschluss genutzt werden.
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