Das Arbeitszimmer in der Steuererklärung: Neuerungen im Blick behalten und effizient deklarieren - lohn-ag.de AG
Bislang hieß es: Ein Arbeitszimmer – eine Person. Doch seit Ende letzten Jahres gilt nicht mehr die objektbezogene, sondern die personenbezogene Betrachtungsweise. Im Klartext: Für jede Person, die betreffende Arbeitszimmer nutzt, kann der Höchstbetrag für den Abzug angesetzt werden. Und es gibt noch eine weitere Regelung, von der Menschen mit häuslichem Arbeitszimmer bei der Steuererklärung 2017 profitieren könnten ...