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Seit dem 1. Januar 2022 hat der Arbeitgeber auch für vor dem 1. Januar 2019 geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen zugunsten der betrieblichen Altersversorgung einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Nach einer Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen können Arbeitgeber aller Branchen ihren Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise zeitlich befristete Beihilfen und Unterstüzungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Deutschland ist das Land mit den höchsten Steuerabzügen bei Lohn- und Gehaltszahlungen. Fast die Hälfte des Brutto-Gehalts Ihres Mitarbeiters bezieht das Finanzamt und auch Sie als Arbeitgeber müssen hohe Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsabgaben zahlen – Gehaltserhöhungen gestalten sich schwierig und die Mitarbeitermotivation sinkt.
Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen, die Berufstätige für die Betreuung ihrer Kinder selbst tragen z.B. Babysitter, Kindergarten, Kindertagesstätte, Tagesmutter.
Für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte kann der Arbeitnehmer eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer (einfache Wegstrecke) und Arbeitstag bis zum Höchstbetrag von € 4.500.- jährlich steuermindernd als Werbungskosten (§ 9 Abs. 2 EStG) in seiner Steuererklärung absetzen.
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